HINWEIS ZU DEN GOTTESDIENSTEN AM WOCHENENDE

Samstag, 14.03.2020, 12.00 Uhr:

Gerade eben kam aus Rottenburg die Mitteilung, dass die Gottesdienste an diesem Wochenende vorerst stattfinden können, wenn die Menschen aufeinander Rücksicht nehmen und nicht mehr als 100 (max 150) Personen den Gottesdienst besuchen. Bitte geben Sie das auch so weiter, damit sich die Menschen über alle Gottesdienste, die an diesem Wochenende gefeiert werden, verteilen.

Die bisher getroffenen Vorsichtsmaßnahmen (kein Friedensgruß, kein Weihwasser, nur Handkommunion und Desinfizieren der Hände vor der Kommunion) bleiben natürlich erhalten.

Schauen wir mal, was uns die nächsten Tage noch bringen.

Ich bitte Sie auch um Ihr Gebet, dass dieser Coronavirus eingedämmt wird. Ich werde auch in den Wochenendgottesdiensten besonders darum beten.
Pfarrer Gianfranco Loi

 

Rottenburg 14.03.2020
Informationen des Bischofs für die Gottesdienst am Samstag und Sonntag 14./15. März 2020
1. Kirchen bleiben offen. Normale Öffnungszeiten.
Kirchen sind Orte des Gebetes, des Trostes, des Bittgebetes - besondere Orte der Begegnung mit Gott. Gerade in schwierigen Zeiten besonders wichtig. Ort des Fürbittgebetes (evtl. ist in Fürbittbuch auszulegen).
2. Heilige Messen und Wort-Gottesfeiern werden im üblichen Umfang gefeiert.
Bei genereller ganzer Schließung der Kirche (aufgrund örtlicher Gegebenheiten). wenn also keine öffentlichen Messen gefeiert werden, mögen die Priester die Sonntagsmesse selbst feiern. Vielleicht im kleinen Kreis.
3. Es wird versucht, die Zahl der Gottesdienstteilnehmer durch geeignete Maßnahmen auf 100 bis max. 150 zu begrenzen.
- Wer in einem Risikogebiet war oder in häuslicher Gemeinschaft mit einer Person lebt die in einem Risikogebiet war darf innerhalb der 14-Tagesfrist kann nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.
- Personen mit Symptomen (Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber) können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.
- Gefährdete Personen, die besonders infektionssensibel sind (alte Menschen über 70 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen) sollen nicht teilnehmen .
- Keine großen Ministrantengruppen oder Kirchenchöre
- Informationen sollen über soziale Medien, Telefon oder von „Mund zu Mund“ weitergegeben werden. Die Menschen reden ja miteinander, ob sie zum Gottesdienst gehen wollen, sollen, können
- Informationen sollen über Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte bekannt gemacht werden.
- Es soll ein Bewusstsein geschaffen werden, an Gottesdiensten in der Seelsorgeeinheit teilzunehmen, an denen vermutlich weniger als 100 Gottesdienstteilnehmer teilnehmen.
- Es sollen Wort-Gottesfeiern besucht werden statt Eucharistiefeiern, damit keine Eucharistiefeiern über 100 Teilnehmer stattfinden.
4. Für Gottesdienste im Kirchenraum die bereits mitgeteilten Regeln.
- Für die Kar- und Ostertage werden Informationen wie mitgeteilt zugehen.
- Wo in Kirchen lifestreaming möglich ist, sollte man darauf zurückgreifen.
- Die Gottesdienste der Kar- und Ostertag werden aus dem Rottenburger Dom als lifestream übertragen (drs.de).
Bitte auf zukünftige Information aus dem BO achten, da sich die Situation um das Corona-Virus laufend ändert. Die Informationen sollten jeweils im Schaukasten, in den Gemeindeblättern und auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht werden.