Änderungen bei der KGR-Wahl in Neuburg aufgrund des Corona-Virus

Aufgrund des Corona-Virus gibt es eine Änderung bei der KGR-Wahl in Neuburg und Lauterach. Anbei die Informationen:

 

Kirchengemeinderatswahl (Achtung Briefwahl !!)

- Nur Briefwahl möglich – Abgabefrist Stimmzettel

ist verlängert bis Sonntag, 05. April 2020, 16:00 Uhr -

Sehr geehrtes Kirchengemeindemitglied von St. Michael Neuburg,

die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich aufgrund der Corona-Pandemie dafür entschieden, die Kirchengemeinderatswahl nun ausschließlich per Briefwahl durchführen zu lassen.

Die Antrags- und Abgabefrist für die Wahlunterlagen verlängern sich wie folgt:

1.) Anträge auf Briefwahl können bis spätestens Freitag, 03. April 2020, 12:00 Uhr beim Pfarrbüro in Untermarchtal, Kirchweg 2, 89617 Untermarchtal oder beim Vorsitzenden des Wahlausschusses, Bernd Maier, Ehinger Steige 6, 89584 Lauterach mittels der unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte gestellt werden.

2.) Die Abgabefrist für die ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist bis einschließlich Sonntag, 05. April 2020, 16:00 Uhr (Eingang Briefkasten) verlängert. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können entweder im Pfarrbüro Untermarchtal, Kirchweg 2, 89617 Untermarchtal oder im Briefkasten beim Vorsitzenden des Wahlausschusses, Bernd Maier, Ehinger Steige 6, 89584 Lauterach eingeworfen werden.

Die Mitglieder des Wahlausschusses bitten Sie, dem Corona-Virus zum Trotz, auch über den etwas umständlicheren Weg der Briefwahl von Ihrer Stimmabgabe Gebrauch zu machen.

Die Aufgaben in der örtlichen Kirchengemeinde sind vielfältig und werden neben den hauptamtlich Angestellten nur durch viele ehrenamtlich mithelfende Menschen mit Leben erfüllt. Gerade unsere Kirchengemeinden vor Ort sind lebendiger und vielfältiger, als es die mediale Berichterstattung über die Amtskirche vermuten lässt. So konnten auch in unserer Kirchengemeinde in den vergangenen Jahren wieder zahlreiche Projekte realisiert werden.

Beispielhaft zu erwähnen sind

• Renovierung unserer Pfarrkirche in Neuburg

• Neustrukturierung der Firmvorbereitung

• Jährliche Durchführung des Patroziniumfestes

• Neugestaltung des Friedhofes in Neuburg

• Gemeinsame Projekte in der Seelsorgeeinheit Marchtal, u.a. die Einführung von Besuchsdiensten, Auflegung von Erwachsenenbildungsprogrammen, Abstimmung der Gottesdienste, Professionelle u. aktuelle Internetpräsenz der Seelsorgeeinheit

• Organisation des Hochfestes Fronleichnam im Wechsel mit der Kirchengemeinde St. Andreas Untermarchtal

Die künftigen Kirchengemeinderäte werden auch in den kommenden fünf Jahren wieder viele Aufgaben u. Herausforderungen in einem komplexen Umfeld zu meistern haben. Unterstützen Sie deshalb per Briefwahl mit Ihrer Stimme die Kandidaten!

Wahlanfechtungen hinsichtlich des festgestellten Wahlergebnisses können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied bis einschließlich Dienstag, 14. April 2020 schriftlich beim Wahlausschuss der Kirchengemeinde St. Michael Neuburg, Pfarrbüro Untermarchtal, Kirchweg 2, 89617 Untermarchtal eingereicht werden. Die Begründung muss ebenfalls schriftlich bis spätestens Dienstag, 21. April 2020 eingegangen sein.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund !

Ihr Wahlausschuss der Kirchengemeinde St. Michael Neuburg